Hier habe ich mal ein paar Überholabstände der letzte 4 Wochen bei meinen täglichen #mdrza. Es ist leider so, das dieser in den meisten fällen gar nicht eingehalten wird und gravierend unterschritten wird. Teilweise sind Überholabstände von unter einen Meter keine Seltenheit. Beim Überholen trotz Gegenverkehr wird zum Ausweichen in der Regel der Radfahrer abgedrängt.
Vorschrift:
StVO §5
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern. Am schlimmsten finde ich, dass die Anzahl der Verstöße bei sogenannten Berufskraftfahrern (Fahrdienst wie Taxi, Uber und co) mit am größten ist und die Fahrweise am aggressivsten ist. (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html)
Realität:








Bilder: Eigene Werke aus Dashcam ohne Datumsstempel und GPS)