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#MdRzA des Grauens am 13.05.2024

Jeden Tag fahre ich mit dem Rad zur Arbeit und bin dabei einiges an gefährlichen Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer gewöhnt. Aber der gestrige 13.05.2024 ist der negativste Tag den ich bislang hatte.

Von knapp 20 Überholvorgängen von Kraftfahrzeugfahrenden wurde bei 95% der Mindestabstand von 1,5m Innerorts nicht eingehalten. #Radfahrer werden überholt bei Gegenverkehr, sie werden überholt mit Abständen unter 50cm, dem Autofahrern interessiert der Radfahrer keine Sekunde als ob der Autofahrer das alleinige Anrecht der Straße hat – dabei sind es meist die Kraftfahrzeugfahrenden die immer §1. StVO rum parolen wenn sie halt mal falsch parken oder andere Fehler machen. Einen Radfahrer gefährlich zu überholen ist kein Fehler sondern es ist eine Gefährdung eines schwächeren Verkehrsteilnehmers!


Aber das absolute negativ Beispiel folgt in den nächsten Bildern. Hier wurde überholt mit einen Abstand von ca. 10cm!!!! ZEHN ZENTIMETER zwischen einer Geschützen Karosserie und einen ungeschützten Radfahrer


Kommt über den Linksabbieger und mich dann im Kurvenbereich zu überholen und vergisst direkt danach, das ich auch nicht dahin und mich nicht in Luft auflösen kann.

Grafik: ADFC Gießen